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Rechtliches

Nachhaltigkeit in der Versicherungsvermittlung

Stand: 01.03.2026 · Informationen gemäß Art. 3 Abs. 2, Art. 4 Abs. 5, Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung).

I. Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Versicherungsvermittlung

Was bedeutet Nachhaltigkeit für uns?

Wir beraten verantwortungsvoll und empfehlen Ihnen – wenn gewünscht – auch nachhaltige Produkte. Das sind Versicherungsanlage- und Altersvorsorgeprodukte, die Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungs-Kriterien (ESG) berücksichtigen.

Was ist ein Nachhaltigkeitsrisiko?

Ein Nachhaltigkeitsrisiko ist ein Ereignis oder eine Bedingung aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, das den Wert Ihrer Investition negativ beeinflussen kann – etwa durch Klimaschäden, soziale Spannungen oder schlechte Governance.

Wie berücksichtigen wir Nachhaltigkeitsrisiken?

Wir arbeiten mit vielen Versicherungsunternehmen zusammen und wählen gezielt Produkte aus, die Nachhaltigkeitsrisiken im Blick behalten:

  • Alle Versicherer sind gesetzlich verpflichtet, Nachhaltigkeitsaspekte in ihre Investitionsentscheidungen einzubeziehen.
  • Die Berücksichtigung erfolgt über die Kapitalanlage der Produktgeber und – je nach Produkt – über die Fondsauswahl.
  • Auf Wunsch stellen wir Ihnen das Nachhaltigkeitskonzept des empfohlenen Versicherers gesondert vor.
  • Unsere Berater werden durch regelmäßige Schulungen auf dem aktuellen Stand der Produktkenntnisse gehalten.

II. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in unsere Vergütungspolitik

Unsere Vergütungsregeln sorgen dafür, dass unsere Beraterinnen und Berater stets in Ihrem besten Interesse handeln:

  • Es werden keine Provisionsanreize gesetzt, weniger passende Produkte zu empfehlen.
  • Die Einbeziehung von Nachhaltigkeit in die Beratung hat keinen Einfluss auf die Vergütung.
  • Es gibt keine Verkaufsziele, die gegen Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen gerichtet sein könnten.

III. Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsvermittlung

Welche Faktoren beachten wir?

Bei der Produktauswahl prüfen wir, wie sich Anlagen auf folgende Nachhaltigkeitsfaktoren auswirken können:

  • Umwelt – z. B. Klimaauswirkungen, Ressourcennutzung, CO2-Emissionen
  • Soziales & Arbeitnehmerrechte – z. B. faire Arbeitsbedingungen, Gleichstellung
  • Menschenrechte – Einhaltung grundlegender Rechte
  • Bekämpfung von Korruption und Bestechung – ethische Unternehmensführung

Wie gehen wir vor?

Grundlage sind die Nachhaltigkeitsinformationen der jeweiligen Versicherer. Wir berücksichtigen diese:

  • Bereits vor einer Empfehlung – bei der Auswahl geeigneter Produkte
  • Jederzeit auf Ihren Wunsch – anhand der aktuellen Nachhaltigkeitsstrategie des Versicherers
  • Soweit möglich bis zum individuell empfohlenen Produkt – mithilfe der vorvertraglichen Produktinformationen des Versicherers
Diese Informationen ergänzen die Erstinformation gem. § 15 VersVermV um die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zur Nachhaltigkeit nach der Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088.
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